Die Besucher nutzen die Lasertag Arena auf eigene Gefahr. Das Besteigen oder Verschieben von Hindernissen ist untersagt. Rennen, Hinlegen oder Knien ist in unserer Anlage verboten. Um grösstmöglichste Vorsicht wird geboten, bis sich die Augen an die Dunkelheit gewöhnt haben. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Unter Vorbehalt kann der Betrieb der kompletten Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen jederzeit unterbrochen werden oder auch wenn sich die Teilnehmer nicht an die aufgeführten Verbote halten. Gespielt wird in Freizeitkleidung und sportlichen, flachen Schuhen. Das Tragen jeder Art militärischer Kleidungsstücke während des Spielens ist untersagt. Wir bitten Sie, sich für die Einweisungen 20 Minuten vor Spielbeginn einzufinden. Eine verspätete Ankunft berechtigt nicht zu Wertausgleich oder Verlängerung der Spielzeit. Die in der Actionworld bereitgestellten Spielgeräte und Einrichtungsgegenstände werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Das Mindestalter zur Teilnahme an Lasertag beträgt 8 Jahre. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass bzw. den Zugang zur Arena zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen. Menschen mit gesundheitlichen Problemen wie z.B. der Tendenz zu Panikattacken, mit Asthma oder Herzerkrankungen raten wir von der Teilnahme ab. (siehe Haftungsauschluss) Es stehen kostenlose, verschliessbare, codierte Fächer zum Einschluss persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Für die Nutzung der Fächer und der Garderobe wird unsererseits keine Haftung übernommen. Nutzung der Escape Rooms Das Mindestalter zur Teilnahme in Escape Rooms beträgt 12 Jahre. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung von erwachsenen Aufsichtspersonen oder gesetzlichen Vertretern teilnehmen. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Minderjährigen ohne Begleitung eines gesetzlichen Vertreters bzw. einer Aufsichtsperson den Einlass bzw. den Zugang zum Spielgelände zu verweigern. Im Falle einer Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten wird ausdrücklich hingewiesen. Menschen mit gesundheitlichen Problemen wie z.B. der Tendenz zu Panikattacken, mit Asthma oder Herzerkrankungen raten wir von der Teilnahme ab. (siehe Haftungsauschluss) Alle Rätsel so wie deren Lösung in unseren Escape Rooms betrachten wir als Geschäftsgeheimnis. Veröffentlichungen der Rätsel oder Lösungen, auch auszugsweise, sind nicht gestattet. Nach und während der Teilnahme am Spiel „Escape Rooms“ werden Bild- und Videoaufnahmen von Ihnen gefertigt. Durch die Teilnahme an Escape Rooms willigen Sie in die Verwendung von Bild- und Videoaufnahmen ein. Es wird vereinbart, dass widerruflich inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an den Bildaufnahmen von Ihnen an die Actionworld AG übertragen werden. Die Übertragung erstreckt sich insbesondere, aber nicht abschliessend auf: – die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung und der öffentlichen Zugänglichmachung für Werbezwecke (unter anderem aber nicht abschliessend im Internet, z.B. auf der Homepage, in Sozialen Netzwerken wie z.B. Facebook/Instagram; etc.) – die elektronische Bilderbearbeitung und Veränderung der Bildaufnahmen unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts durch die Actionworld AG oder durch beauftragte Werbeagenturen bzw. den Fotografen Auf Wunsch erhalten Sie von den Bildaufnahmen, die verwendet werden, eine digitale Datei zu Ihrer privaten Verwendung. Hierfür senden Sie uns eine E-Mail an info@actionworld.ch. Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Sie bestätigen ferner, alle Mitspieler, die mit Ihnen am Spiel teilnehmen, über diese Einwilligung zu informieren. Die in der Actionworld bereitgestellten Spielgeräte und Einrichtungsgegenstände werden von den Spielern auf eigene Gefahr benutzt. Sorgsamer Umgang mit den Spielgeräten wird zwingend vorausgesetzt. Wir weisen darauf hin, dass bei Beschädigung oder übergebührlicher Abnutzung der Geräte Schadenersatzansprüche und Nutzungsersatz geltend gemacht werden. Sollten Spielgeräte oder Einrichtungsgegenstände aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Bedienung durch den Spieler beschädigt werden, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von CHF 2.000,00 fällig, unabhängig davon, ob zusätzliche Schadenersatzansprüche bestehen. Es stehen kostenlose, verschliessbare, codierte Fächer zum Einschluss persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Für die Nutzung der Fächer und der Garderobe wird unsererseits keine Haftung übernommen.